Der Bußgeldkatalog

Der hier aufgeführte Bußgeldkatalog (Stand 2015) soll Ihnen einen Überblick über die aktuellen Bußgelder abhängig vom jeweiligen Verstoß geben. Er ersetzt natürlich keine Rechtsberatung. Sie sollten sich im Fall der Fälle an einen Verkehrsanwalt wenden. Auch schon bei kleineren Verkehrsverstößen. 

Verstoß Regelsatz (in Euro) Punkte Fahrverbot
An eine Vorfahrtstraße zu schnell herangefahren 10,-    

Vorfahrt nicht beachtet:

- mit Behinderung

- mit Gefährdung

 

25,-

100,-

 

 

1

 

Vorfahrt oder Stoppschild nicht beachtet

- mit Gefährdung

- mit Sachbeschädigung

10,-

75,-

85,-

 

1

1

 

Rotlicht missachtet

- mit Gefährdung

- mit Sachbeschädigung

90,-

200,-

240,-

1

2

2

 

1 Monat

1 Monat

Rotlicht missachtet länger als 1 Sekunde

- mit Gefährdung

- mit Sachbeschädigung

200,-

320,-

360,-

2

2

2

1 Monat

1 Monat

1 Monat

Bahnübergang trotz Verbot überquert

- bei rot oder sich schließender Schrank

- bei geschlossener Schranke zu Fuß,
mit dem Rad oder nicht motorisiert

- bei geschlossener Schranke mit Kfz

 

240,-


350,-

700,-

 

2


 

2

 

1 Monat


 

3 Monate

Bei verengter Fahrbahn dem Gegenverkehr keinen Vorrang gewährt 5,-    

Quelle: www.verkehrsanwaelte.de / Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten.

Verstoß Regelsatz (in Euro) Punkte Fahrverbot
Überholen trotz Verbot 70,- 1  

Innerorts rechts überholt:

- mit Sachbeschädigung

30,-

35,-

 

 

 

Außerorts rechts überholt

100,-

1

 

Überholen, ohne wesentlich schneller zu sein

80,-

1

 

Überholen mit zu wenig Seitenabstand

30,-    

Nach dem Überholen nicht schnell wieder eingeordnet

10,-

   
Beim Überholtwerden das Tempo erhöht 30,-    
Als langsames Fahrzeug Anderen das Überholen nicht ermöglicht 10,-    
Überholen, obwohl der Überholte blinkte, um sich einzuordnen 25,-    

Überholen bei unklarer Verkehrslage:

- und Überholverbot

- dabei mit Gefährdung

- dabei mit Sachbeschädigung

100,-

150,-

250,-

300,-

1

1

2

2

 

 

1 Monat

1 Monat

Zum Überholen ausgeschert und Nachfolgende gefährdet 80,- 1  
Am Fußgängerüberweg das Vorrecht der Fußgänger missachtet oder dort überholt 80,- 1  

Quelle: www.verkehrsanwaelte.de / Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten.

Verstoß Regelsatz (in Euro) Punkte Fahrverbot

Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung (auch der Versuch ist strafbar)

- auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen

- in Ein- und Ausfahrten

- auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen

- auf der durchgehenden Fahrbahn

 


*

75,-

130,-

200,-

 


3

1

1

2

 


1 Monat

 

 

1 Monat

Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen benutzt

75,-

1

 

Abschleppen eines liegengebliebenen Fahrzeuges über die nächstliegende Ausfahrt hinaus oder beim Abschleppen auf die Autobahn eingefahren

20,-

 

 

Nicht möglichst weit rechts gefahren, obwohl dies möglich gewesen wäre

- mit Behinderung

 


80,-

 


1

 

Benutzung mit einem bauartbedingt nicht zulässigen Fahrzeug (Höchstgeschwindigkeit unter 60 km/h oder Höchstabmessungen zusammen mit der Ladung überschritten)

20,-    

Unzulässiges Halten

30,-

   
Unzulässiges Parken 70,- 1  

Ein- oder Ausfahren an unzulässigen Stellen

- mit Gefährdung

- mit Sachbeschädigung

25,-

75,-

90,-

 

1

1

 
Bei stockendem Verkehr keine Mittelgasse für Polizei oder Rettungsfahrzeuge gebildet 20,-    

Beim Einfahren Vorfahrt des fließenden Verkehrs nicht beachtet

75,-

1

 

* Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe
bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB.   
     

Quelle: www.verkehrsanwaelte.de / Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten.

Verstoß Regelsatz (in Euro) Punkte Fahrverbot
Fahren ohne Sicherheitsgurt (auch in Reisebussen!) 30,-    

1 Kind nicht nach Vorschrift gesichert (z.B. mit Gurt, aber ohne Kindersitz)

- mehrere Kinder

30,-


35,-

 

 

 

1 Kind ohne jede Sicherung

- mehrere Kinder

60,-

70,-

1

1

 

Schutzhelmpflicht nicht beachtet

15,-

 

 

Vor der Fahrt Kfz nicht ausreichend vom Eis befreit oder freie Sicht mehr als zulässig eingeschränkt

10,-

 

 

Fahren mit beeinträchtigtem Gehör (zu laute Musik)

10,-

 

 

Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons ohne Freisprech-Einrichtung - als Kraftfahrer bei laufendem Motor 60,- 1  

Quelle: www.verkehrsanwaelte.de / Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten.

Verstoß Regelsatz (in Euro) Punkte Fahrverbot

Überschreiten der zulässigen/festgesetzten Höchstgeschwindigkeit mit Pkw

- Innerhalb geschlossener Ortschaften:

     bis 10 km/h

     bis 15 km/h 

     bis 20 km/h

     bis 25 km/h

     bis 30 km/h

     bis 40 km/h

     bis 50 km/h

     bis 60 km/h

     bis 70 km/h

     über 70 km/h

- Außerhalb geschlossener Ortschaften

     bis 10 km/h

     bis 15 km/h 

     bis 20 km/h

     bis 25 km/h

     bis 30 km/h

     bis 40 km/h

     bis 50 km/h

     bis 60 km/h

     bis 70 km/h

     über 70 km/h

 


 

15,-

25,-

35,-

80,-

100,-

160,-

200,-

280,-

480,-

680,-



10,-

20,-

30,-

70,-

80,-

120,-

160,-

240,-

440,-

600,-

 


 

 

 

 

1

1

2

2

2

2

2



 

 

 

1

1

1

2

2

2

2

 


 

 

 

 

 

 

1 Monat

1 Monat

2 Monate

2 Monate

2 Monate







 

 

 

1 Monat

1 Monat

2 Monate

2 Monate

Radarwarn- oder Laserstörgerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt
(zusätzlich Beschlagnahme und Vernichtung des Gerätes möglich)

75,-

1

 

Nicht angepasstes Tempo trotz angekündigter Gefahrenstelle an unübersichtlichen Stellen, Bahnübergängen, Kreuzungen und bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen

- mit Gefährdung

- mit Sachbeschädigung

100,-

 

 

120,-

145,-

1

 

 

1

1

 

Nicht angepasstes Tempo in anderen Fällen

35,-

 

 

Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten

- mit Behinderung

- mit Gefährdung

- mit Sachbeschädigung

 


15,-

60,-

75,-





1

1

 

Kinder, Hilfsbedürftige oder Ältere gefährdet durch zu hohes Tempo, mangelnde Bremsbereitschaft oder ungenügenden Seitenabstand

80,-

1  

Behinderung des reibungslosen Verkehrsflusses ohne triftigen Grund

- zu langsam fahren

- Bremsen mit Gefährdung

- Bremsen mit Sachbeschädigung

 


20,-

20,-

30,-

   

Illegale Kraftfahrzeugrennen

- als Teilnehmer

- als Veranstalter

 

400,-

500,-

 

2

 

 

1 Monat

Bus oder Straßenbahn an Haltestelle

- nicht mit Schritgeschwindigkeit vorbeigefahren:

     mit Behinderung

     mit Gefährdung

 

15,-

60,-

70,-




1

1

 

Quelle: www.verkehrsanwaelte.de / Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten.

Verstoß Regelsatz (in Euro) Punkte Fahrverbot
Unnötige Lärm- und Abgasbelästigung 10,-    

Unnützes Hin- und Herfahren innerorts

20,-

 

 

Straße beschmutzt oder mit einer Flüssigkeit benetzt und trotz möglicher Gefährdung den Zustand nicht beseitigt oder kenntlich gemacht

10,-

 

 

Durch mangelnde Umsicht andere Verkehrsteilnehmer beschmutzt

10,-

 

 

Gegenstand auf der Straße liegen gelassen trotz möglicher Gefährdung

60,-

1

 

Fahren trotz Fahrverbotes (z. B. Smog-Alarm, in Umweltzone Plakettenpflicht missachtet)

80,-

 

 

Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Verbotswidriges Fahren an einem Sonn- oder Feiertag mit einem Lkw (über 7,5t/mit Anhänger)

- als Halter die Fahrt angeordnet oder zugelassen

 

120,-



570,-

   

Quelle: www.verkehrsanwaelte.de / Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten.

Verstoß Regelsatz (in Euro) Punkte Fahrverbot

Ohne zwingenden Grund stark gebremst

- mit Gefährdung

- mit Sachbeschädigung

 

20,-

30,-

   

Sicherheitsabstand unterschritten bei einem Tempo bis 80 km/h

- mit Gefährdung

- mit Sachbeschädigung


25,-

30,-

35,-

 

 

Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als Tempo 80 – der Abstand in Metern nicht weniger als 1/4 des Tachowertes

35,-

 

 

Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als Tempo 80 – der Abstand betrug weniger als 5/10 des Wertes „halber Tacho“

- weniger als 4/10

- weniger als 3/10

- weniger als 2/10

- weniger als 1/10

75,-



100,-

160,-

240,-

320,-

1

 

1

1

1

1

 

Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als Tempo 100 – der Abstand betrug weniger als 5/10 des Wertes „halber Tacho“

- weniger als 4/10

- weniger als 3/10

- weniger als 2/10

- weniger als 1/10

75,-



100,-

160,-

240,-

320,-

1

 

1

2

2

2

 

 



1 Monat

2 Monate

3 Monate

Bei mehr als Tempo 130 war der Abstand weniger als 5/10 des Wertes „halber Tacho“

- weniger als 4/10

- weniger als 3/10

- weniger als 2/10

- weniger als 1/10

100,-


180,-

240,-

320,-

400,-

1
 

1

2

2

2





1 Monat

2 Monate

3 Monate

Den zum Einscheren erforderlichen Abstand vom vorausfahrenden Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften nicht eingehalten

25,-

   

Quelle: www.verkehrsanwaelte.de / Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten.

Verstoß Regelsatz (in Euro) Punkte Fahrverbot

Meldepflichtige Änderungen (neue Anschrift, Halterwechsel, Abmeldung, Stilllegung, Inbetriebnahme, Erwerb, Einfuhr)

- der Zulassungsstelle nicht mitgeteilt

- Betriebsverbot missachtet

 

 

 

15,-

40,-

   

HU überzogen (Pkw etc.) um folgenden Zeitraum:

- bis 2 Monate

- zwischen 2 und 4 Monaten

- bis zu 8 Monaten

- über 8 Monate

 


15,-

25,-

60,-

75,-

 


 

 

1

1

 

Fahrzeug mit Kennzeichen betrieben

- in nicht ordnungsgemäßem Zustand

- mit Glas, Folien oder Abdeckungen versehen

 

10,-

65,-

 

 

 

mit Reifen ohne Mindestprofiltiefe von 1,6 mm (EU-Norm seit 01.01.1992) gefahren

- als Halter die Fahrt angeordnet oder zugelassen

60,-


75,-

1


1

 

verkehrsunsicheres Fahrzeug betrieben

- als Halter den Betrieb angeordnet oder zugelassen

- Ladung nicht vorschriftsmäßig

90,-

135,-


80,-

1

1


1

 

Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis

50,-

 

 

Fahrzeug geführt ohne Führerschein 70,- 1  
Fahrzeug geführt mit 17 ohne Begleitung 70,- 1  
Fahrzeug betrieben mit defektem Auspuff 20,-    
Fahrzeug betrieben mit defekter Beleuchtung 20,-    

Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts (Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen)

- um mehr als 20 %

- um mehr als 25 %

- um mehr als 30 %

 



95,-

140,-

235,-

 



1

1

1

 

Ausrüstung eines Fahrzeugs nicht an die Wetterverhältnisse angepasst (Winterreifen)

- zusätzlich mit Behinderung

60,-



80,-

1



1

 

Quelle: www.verkehrsanwaelte.de / Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten.

Verstoß Regelsatz (in Euro) Punkte Fahrverbot

Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Einfädelungs- oder Ausfädelungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist

- mit Behinderung

 

 

10,-

 

 

 

15,-

   

Parken an genannten Stellen oder auf Rad- und Gehwegen

- mit Behinderung

- länger als eine Stunde

- zusätzlich mit Behinderung

15,-


25,-

25,-

35,-

 


 

 

 

 

Parken an Engstellen oder Kurven mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen

60,-

1

 

Halten vor oder in Feuerwehrzufahrten

- mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen

10,-

15,-

 

 

Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten

- mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen

35,-

65,-

 

1

 

Halten in zweiter Reihe

- mit Behinderung

15,-

20,-

 

 

Parken in zweiter Reihe

- mit Behinderung

- länger als 15 Minuten

- zusätzlich mit Behinderung

20,-

25,-

30,-

35,-

   
Parken auf Sperrflächen 25,-    

Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen

- mit Behinderung

- länger als 3 Stunden

- zusätzlich mit Behinderung

10,-


15,-

20,-

30,-

   

Parken im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Haltestellen und Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln und soweit es durch Verkehrszeichen verboten ist

- mit Behinderung

- länger als 3 Stunden

- zusätzlich mit Behinderung

 

 

10,-

 


15,-

20,-

30,-

   

Parken an abgelaufener Parkuhr ohne Parkschein oder ohne Parkscheibe

- bis zu 30 Minuten

- bis zu 1 Stunde

- bis zu 2 Stunden

- bis zu 3 Stunden

- über 3 Stunden

 


10,-

15,-

20,-

25,-

30,-

 



 

 

 

 

Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz

35,-

 

 
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10,-    
Parklücke einem Berechtigten weggenommen 10,-    

Parken in Fußgängerbereichen

- mit Behinderung

- länger als 3 Stunden

30,-

35,-

35,-

   

Beim Ein- oder Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet

- mit Sachbeschädigung

20,-


25,-

   

Fahrzeug verlassen ohne Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen oder Verkehrsstörungen

- mit Sachbeschädigung

 

15,-

25,-

   

Quelle: www.verkehrsanwaelte.de / Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten.

Verstoß Regelsatz (in Euro) Punkte Fahrverbot
Alkohol      

Alkoholverbot für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres

 

250,-

 

1

 

Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze

- beim ersten Mal

- beim zweiten Mal

- ab dem dritten Mal

 

500,-

1.000,-

1.500,-

 

2

2

2

 

1 Monat

3 Monate

3 Monate

Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss

* / **

3

 

Drogen
Wer sich nach Einnahme (unabhängig von der Menge) bestimmter Drogen ans Steuer setzt, kann wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden. Geldbußen bis zu 1500 Euro oder ein Fahrverbot bis zu 3 Monaten drohen, wenn man sich unter Einfluss von Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain oder Ecstasy ans Steuer setzt. Dabei zählt allein der Nachweis des Drogenkonsums.

 

 

 

Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr

- beim ersten Mal

- beim zweiten Mal

- ab dem dritten Mal

 


500,-

1.000,-

1.500,-

 


2

2

2

 


1 Monate

3 Monate

3 Monate

Straßenverkehrsgefährdung unter Drogeneinfluss

* / **

3

 

Polizei

 

   
Führerschein/Fahrzeugschein nicht mitgeführt oder ausgehändigt 10,-    

Nicht Mitführen oder Vorzeigen von:

- Warndreieck

- Verbandskasten

 

15,-

5,-

   

Weisungen oder Haltgebot der Polizei nicht befolgt

70,-

1  

Einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nicht freie Bahn geschaffen

20,-

 

 

Unfall

 

 

 

Liegengebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert und als Hindernis kenntlich gemacht

- mit Gefährdung


30,-


60,-

 



1

 

Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei Bagatellen nicht sofort beiseite gefahren

- mit Sachbeschädigung


30,-


35,-

   

Unfallspuren beseitigt vor den notwendigen polizeilichen Feststellungen

30,-

   

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB

**

3  

Unterlassene Hilfeleistung

**

3  
Fahrlässige Tötung ** 3  
Fahrlässige Körperverletzung ** 3  
* Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
** Straftat nach StGB   
     

Quelle: www.verkehrsanwaelte.de / Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten.

Verstoß Regelsatz (in Euro) Punkte Fahrverbot

Straße verbotswidrig befahren (z. B. Sonderfahrstreifen für Taxen u. Busse)

- mit Behinderung der Busse des Linienverkehrs

15,-


35,-

   

Einbahnstraßenschild missachtet

25,-

 

 

Im verkehrsberuhigten Bereich Fußgänger behindert

- mit Gefährdung

- mit Unfall

15,-


60,-

75,-

 


1

1

 

vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt

- mit Gefährdung

- mit Sachbeschädigung

10,-


15,-

25,-

 

 

Gehweg, Grünanlagen oder Seitenstreifen befahren

- mit Behinderung

- mit Gefährdung

10,-


15,-

20,-

 

 

Kreisverkehr

- mit Kfz in falscher Richtung befahren

- Überfahren der Mittelinsel mit Gefährdung

- gehalten

- gehalten mit Behinderung

- geparkt

- geparkt mit Behinderung

 

25,-

35,-


10,-

15,-

15,-

25,-

 

 

Als Radfahrer das Rechtsfahrgebot missachtet

- mit Behinderung

- mit Gefährdung

15,-


20,-

25,-

   

Quelle: www.verkehrsanwaelte.de / Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten.

Verstoß Regelsatz (in Euro) Punkte Fahrverbot

Abbiegen ohne ordnungsgemäßes Einordnen oder Abbiegen ohne Beachtung des nachfolgenden Verkehrs

- mit Gefährdung

- mt Sachbeschädigung

10,-



30,-

35,-

   

Abbiegen ohne entgegenkommendes Fahrzeug durchzulassen

- mit Gefährdung

- mt Sachbeschädigung

20,-


70,-

85,-

 


1

1

 

Beim Abbiegen in ein Grundstück oder Wenden oder Rückwärtsfahren

- mit Gefährdung

- mt Sachbeschädigung

 


80,-

100,-

 


1

1

 

Einfahren in eine Kreuzung oder Einmündung trotz stockenden Verkehrs

- mit Behinderung

 


20,-

 

 

Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen

- mit Gefährdung

- mt Sachbeschädigung

10,-


70,-

85,-

 


1

1

 

In einem Tunnel gewendet

60,-

1

 

Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten

- dabei Kfz gefährdet

- dabei Fahrrad oder Fußgänger behindert

- letztere gefährdet

70,-


100,-

100,-


150,-

1


1

1


1

 

Quelle: www.verkehrsanwaelte.de / Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten.

Verstoß Regelsatz (in Euro) Punkte Fahrverbot

Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt oder trotz Gegenverkehr nicht abgeblendet

- mit Gefährdung

- mit Sachbeschädigung

20,-



25,-

35,-

   

Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren

- mit Gefährdung

- mit Sachbeschädigung

10,-



15,-

35,-


 

 

 

 

Kein Abblendlicht am Tage trotz erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen

- innerorts

- außerorts

 



25,-

60,-

 

 



1

 

Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet

- mit Sachbeschädigung

20,-


35,-

 

 

Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt

- mit Gefährdung

10,-


30,-

 

 

Missbrauch der Warnblinkanlage

5,-

 

 

Während des Abschleppens Warnblinklicht nicht eingeschaltet 5,-    

Missbrauch von Hupe oder Lichthupe

- mit Belästigung

5,-

10,-

   

Abblendlicht in einem Tunnel nicht benutzt

- mit Gefährdung

- mit Sachbeschädigung

10,-


15,-

35,-

   

Quelle: www.verkehrsanwaelte.de / Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten.