Vorfahrt / Rotlicht
Verstoß | Regelsatz (in Euro) | Punkte | Fahrverbot |
An eine Vorfahrtstraße zu schnell herangefahren | 10,- | ||
Vorfahrt nicht beachtet: - mit Behinderung - mit Gefährdung |
25,- 100,- |
1 |
|
Vorfahrt oder Stoppschild nicht beachtet - mit Gefährdung - mit Sachbeschädigung |
10,- 75,- 85,- |
1 1 |
|
Rotlicht missachtet - mit Gefährdung - mit Sachbeschädigung |
90,- 200,- 240,- |
1 2 2 |
1 Monat 1 Monat |
Rotlicht missachtet länger als 1 Sekunde - mit Gefährdung - mit Sachbeschädigung |
200,- 320,- 360,- |
2 2 2 |
1 Monat 1 Monat 1 Monat |
Bahnübergang trotz Verbot überquert - bei rot oder sich schließender Schrank - bei geschlossener Schranke zu Fuß, - bei geschlossener Schranke mit Kfz |
240,-
700,- |
2
2 |
1 Monat
3 Monate |
Bei verengter Fahrbahn dem Gegenverkehr keinen Vorrang gewährt | 5,- |
Quelle: www.verkehrsanwaelte.de / Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten.
Überholen
Verstoß | Regelsatz (in Euro) | Punkte | Fahrverbot |
Überholen trotz Verbot | 70,- | 1 | |
Innerorts rechts überholt: - mit Sachbeschädigung |
30,- 35,- |
|
|
Außerorts rechts überholt |
100,- |
1 |
|
Überholen, ohne wesentlich schneller zu sein |
80,- |
1 |
|
Überholen mit zu wenig Seitenabstand |
30,- | ||
Nach dem Überholen nicht schnell wieder eingeordnet |
10,- |
||
Beim Überholtwerden das Tempo erhöht | 30,- | ||
Als langsames Fahrzeug Anderen das Überholen nicht ermöglicht | 10,- | ||
Überholen, obwohl der Überholte blinkte, um sich einzuordnen | 25,- | ||
Überholen bei unklarer Verkehrslage: - und Überholverbot - dabei mit Gefährdung - dabei mit Sachbeschädigung |
100,- 150,- 250,- 300,- |
1 1 2 2 |
1 Monat 1 Monat |
Zum Überholen ausgeschert und Nachfolgende gefährdet | 80,- | 1 | |
Am Fußgängerüberweg das Vorrecht der Fußgänger missachtet oder dort überholt | 80,- | 1 |
Quelle: www.verkehrsanwaelte.de / Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten.
Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Verstoß | Regelsatz (in Euro) | Punkte | Fahrverbot |
Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung (auch der Versuch ist strafbar) - auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen - in Ein- und Ausfahrten - auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen - auf der durchgehenden Fahrbahn |
75,- 130,- 200,- |
1 1 2 |
1 Monat |
Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen benutzt |
75,- |
1 |
|
Abschleppen eines liegengebliebenen Fahrzeuges über die nächstliegende Ausfahrt hinaus oder beim Abschleppen auf die Autobahn eingefahren |
20,- |
|
|
Nicht möglichst weit rechts gefahren, obwohl dies möglich gewesen wäre - mit Behinderung |
|
|
|
Benutzung mit einem bauartbedingt nicht zulässigen Fahrzeug (Höchstgeschwindigkeit unter 60 km/h oder Höchstabmessungen zusammen mit der Ladung überschritten) |
20,- | ||
Unzulässiges Halten |
30,- |
||
Unzulässiges Parken | 70,- | 1 | |
Ein- oder Ausfahren an unzulässigen Stellen - mit Gefährdung - mit Sachbeschädigung |
25,- 75,- 90,- |
1 1 |
|
Bei stockendem Verkehr keine Mittelgasse für Polizei oder Rettungsfahrzeuge gebildet | 20,- | ||
Beim Einfahren Vorfahrt des fließenden Verkehrs nicht beachtet |
75,- |
1 |
|
* Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB. |
Quelle: www.verkehrsanwaelte.de / Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten.
Sicherheit
Verstoß | Regelsatz (in Euro) | Punkte | Fahrverbot |
Fahren ohne Sicherheitsgurt (auch in Reisebussen!) | 30,- | ||
1 Kind nicht nach Vorschrift gesichert (z.B. mit Gurt, aber ohne Kindersitz) - mehrere Kinder |
30,-
|
|
|
1 Kind ohne jede Sicherung - mehrere Kinder |
60,- 70,- |
1 1 |
|
Schutzhelmpflicht nicht beachtet |
15,- |
|
|
Vor der Fahrt Kfz nicht ausreichend vom Eis befreit oder freie Sicht mehr als zulässig eingeschränkt |
10,- |
|
|
Fahren mit beeinträchtigtem Gehör (zu laute Musik) |
10,- |
|
|
Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons ohne Freisprech-Einrichtung - als Kraftfahrer bei laufendem Motor | 60,- | 1 |
Quelle: www.verkehrsanwaelte.de / Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten.
Geschwindigkeit
Verstoß | Regelsatz (in Euro) | Punkte | Fahrverbot |
Überschreiten der zulässigen/festgesetzten Höchstgeschwindigkeit mit Pkw - Innerhalb geschlossener Ortschaften: bis 10 km/h bis 15 km/h bis 20 km/h bis 25 km/h bis 30 km/h bis 40 km/h bis 50 km/h bis 60 km/h bis 70 km/h über 70 km/h - Außerhalb geschlossener Ortschaften bis 10 km/h bis 15 km/h bis 20 km/h bis 25 km/h bis 30 km/h bis 40 km/h bis 50 km/h bis 60 km/h bis 70 km/h über 70 km/h |
15,- 25,- 35,- 80,- 100,- 160,- 200,- 280,- 480,- 680,-
20,- 30,- 70,- 80,- 120,- 160,- 240,- 440,- 600,- |
1 1 2 2 2 2 2
1 1 1 2 2 2 2 |
1 Monat 1 Monat 2 Monate 2 Monate 2 Monate
1 Monat 1 Monat 2 Monate 2 Monate |
Radarwarn- oder Laserstörgerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt |
75,- |
1 |
|
Nicht angepasstes Tempo trotz angekündigter Gefahrenstelle an unübersichtlichen Stellen, Bahnübergängen, Kreuzungen und bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen - mit Gefährdung - mit Sachbeschädigung |
100,-
120,- 145,- |
1
1 1 |
|
Nicht angepasstes Tempo in anderen Fällen |
35,- |
|
|
Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten - mit Behinderung - mit Gefährdung - mit Sachbeschädigung |
60,- 75,- |
1 |
|
Kinder, Hilfsbedürftige oder Ältere gefährdet durch zu hohes Tempo, mangelnde Bremsbereitschaft oder ungenügenden Seitenabstand |
80,- |
1 | |
Behinderung des reibungslosen Verkehrsflusses ohne triftigen Grund - zu langsam fahren - Bremsen mit Gefährdung - Bremsen mit Sachbeschädigung |
20,- 30,- |
||
Illegale Kraftfahrzeugrennen - als Teilnehmer - als Veranstalter |
400,- 500,- |
2
|
1 Monat |
Bus oder Straßenbahn an Haltestelle - nicht mit Schritgeschwindigkeit vorbeigefahren: mit Behinderung mit Gefährdung |
15,- 60,- 70,- |
1 |
Quelle: www.verkehrsanwaelte.de / Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten.
Umweltschutz und Sauberkeit
Verstoß | Regelsatz (in Euro) | Punkte | Fahrverbot |
Unnötige Lärm- und Abgasbelästigung | 10,- | ||
Unnützes Hin- und Herfahren innerorts |
20,- |
|
|
Straße beschmutzt oder mit einer Flüssigkeit benetzt und trotz möglicher Gefährdung den Zustand nicht beseitigt oder kenntlich gemacht |
10,- |
|
|
Durch mangelnde Umsicht andere Verkehrsteilnehmer beschmutzt |
10,- |
|
|
Gegenstand auf der Straße liegen gelassen trotz möglicher Gefährdung |
60,- |
1 |
|
Fahren trotz Fahrverbotes (z. B. Smog-Alarm, in Umweltzone Plakettenpflicht missachtet) |
80,- |
|
|
Sonn- und Feiertagsfahrverbot Verbotswidriges Fahren an einem Sonn- oder Feiertag mit einem Lkw (über 7,5t/mit Anhänger) - als Halter die Fahrt angeordnet oder zugelassen |
120,-
|
Quelle: www.verkehrsanwaelte.de / Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten.
Abstand
Verstoß | Regelsatz (in Euro) | Punkte | Fahrverbot |
Ohne zwingenden Grund stark gebremst - mit Gefährdung - mit Sachbeschädigung |
20,- 30,- |
||
Sicherheitsabstand unterschritten bei einem Tempo bis 80 km/h - mit Gefährdung - mit Sachbeschädigung |
30,- 35,- |
|
|
Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als Tempo 80 – der Abstand in Metern nicht weniger als 1/4 des Tachowertes |
35,- |
|
|
Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als Tempo 80 – der Abstand betrug weniger als 5/10 des Wertes „halber Tacho“ - weniger als 4/10 - weniger als 3/10 - weniger als 2/10 - weniger als 1/10 |
75,-
160,- 240,- 320,- |
1 1 1 1 1 |
|
Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als Tempo 100 – der Abstand betrug weniger als 5/10 des Wertes „halber Tacho“ - weniger als 4/10 - weniger als 3/10 - weniger als 2/10 - weniger als 1/10 |
75,-
160,- 240,- 320,- |
1 1 2 2 2 |
2 Monate 3 Monate |
Bei mehr als Tempo 130 war der Abstand weniger als 5/10 des Wertes „halber Tacho“ - weniger als 4/10 - weniger als 3/10 - weniger als 2/10 - weniger als 1/10 |
100,-
240,- 320,- 400,- |
1 1 2 2 2 |
2 Monate 3 Monate |
Den zum Einscheren erforderlichen Abstand vom vorausfahrenden Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften nicht eingehalten |
25,- |
Quelle: www.verkehrsanwaelte.de / Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten.
Papiere, HU und Technik
Verstoß | Regelsatz (in Euro) | Punkte | Fahrverbot |
Meldepflichtige Änderungen (neue Anschrift, Halterwechsel, Abmeldung, Stilllegung, Inbetriebnahme, Erwerb, Einfuhr) - der Zulassungsstelle nicht mitgeteilt - Betriebsverbot missachtet |
15,- 40,- |
||
HU überzogen (Pkw etc.) um folgenden Zeitraum: - bis 2 Monate - zwischen 2 und 4 Monaten - bis zu 8 Monaten - über 8 Monate |
25,- 60,- 75,- |
1 1 |
|
Fahrzeug mit Kennzeichen betrieben - in nicht ordnungsgemäßem Zustand - mit Glas, Folien oder Abdeckungen versehen |
10,- 65,- |
|
|
mit Reifen ohne Mindestprofiltiefe von 1,6 mm (EU-Norm seit 01.01.1992) gefahren - als Halter die Fahrt angeordnet oder zugelassen |
60,-
|
1
|
|
verkehrsunsicheres Fahrzeug betrieben - als Halter den Betrieb angeordnet oder zugelassen - Ladung nicht vorschriftsmäßig |
90,- 135,-
|
1 1
|
|
Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis |
50,- |
|
|
Fahrzeug geführt ohne Führerschein | 70,- | 1 | |
Fahrzeug geführt mit 17 ohne Begleitung | 70,- | 1 | |
Fahrzeug betrieben mit defektem Auspuff | 20,- | ||
Fahrzeug betrieben mit defekter Beleuchtung | 20,- | ||
Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts (Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen) - um mehr als 20 % - um mehr als 25 % - um mehr als 30 % |
140,- 235,- |
1 1 |
|
Ausrüstung eines Fahrzeugs nicht an die Wetterverhältnisse angepasst (Winterreifen) - zusätzlich mit Behinderung |
60,-
|
1
|
Quelle: www.verkehrsanwaelte.de / Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten.
Halten und Parken
Verstoß | Regelsatz (in Euro) | Punkte | Fahrverbot |
Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Einfädelungs- oder Ausfädelungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist - mit Behinderung |
10,-
15,- |
||
Parken an genannten Stellen oder auf Rad- und Gehwegen - mit Behinderung - länger als eine Stunde - zusätzlich mit Behinderung |
15,-
25,- 35,- |
|
|
Parken an Engstellen oder Kurven mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen |
60,- |
1 |
|
Halten vor oder in Feuerwehrzufahrten - mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen |
10,- 15,- |
|
|
Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten - mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen |
35,- 65,- |
1 |
|
Halten in zweiter Reihe - mit Behinderung |
15,- 20,- |
|
|
Parken in zweiter Reihe - mit Behinderung - länger als 15 Minuten - zusätzlich mit Behinderung |
20,- 25,- 30,- 35,- |
||
Parken auf Sperrflächen | 25,- | ||
Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen - mit Behinderung - länger als 3 Stunden - zusätzlich mit Behinderung |
10,-
20,- 30,- |
||
Parken im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Haltestellen und Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln und soweit es durch Verkehrszeichen verboten ist - mit Behinderung - länger als 3 Stunden - zusätzlich mit Behinderung |
10,-
20,- 30,- |
||
Parken an abgelaufener Parkuhr ohne Parkschein oder ohne Parkscheibe - bis zu 30 Minuten - bis zu 1 Stunde - bis zu 2 Stunden - bis zu 3 Stunden - über 3 Stunden |
15,- 20,- 25,- 30,- |
|
|
Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz |
35,- |
|
|
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt | 10,- | ||
Parklücke einem Berechtigten weggenommen | 10,- | ||
Parken in Fußgängerbereichen - mit Behinderung - länger als 3 Stunden |
30,- 35,- 35,- |
||
Beim Ein- oder Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet - mit Sachbeschädigung |
20,-
|
||
Fahrzeug verlassen ohne Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen oder Verkehrsstörungen - mit Sachbeschädigung |
15,- |
Quelle: www.verkehrsanwaelte.de / Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten.
Alkohol / Drogen / Polizei / Unfall
Verstoß | Regelsatz (in Euro) | Punkte | Fahrverbot |
Alkohol | |||
Alkoholverbot für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres |
250,- |
1 |
|
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze - beim ersten Mal - beim zweiten Mal - ab dem dritten Mal |
500,- 1.000,- 1.500,- |
2 2 2 |
1 Monat 3 Monate 3 Monate |
Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss |
* / ** |
3 |
|
Drogen |
|
|
|
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr - beim ersten Mal - beim zweiten Mal - ab dem dritten Mal |
1.000,- 1.500,- |
2 2 |
3 Monate 3 Monate |
Straßenverkehrsgefährdung unter Drogeneinfluss |
* / ** |
3 |
|
Polizei |
|
||
Führerschein/Fahrzeugschein nicht mitgeführt oder ausgehändigt | 10,- | ||
Nicht Mitführen oder Vorzeigen von: - Warndreieck - Verbandskasten |
15,- 5,- |
||
Weisungen oder Haltgebot der Polizei nicht befolgt |
70,- |
1 | |
Einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nicht freie Bahn geschaffen |
20,- |
|
|
Unfall |
|
|
|
Liegengebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert und als Hindernis kenntlich gemacht - mit Gefährdung |
|
|
|
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei Bagatellen nicht sofort beiseite gefahren - mit Sachbeschädigung |
|
||
Unfallspuren beseitigt vor den notwendigen polizeilichen Feststellungen |
30,- |
||
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB |
** |
3 | |
Unterlassene Hilfeleistung |
** |
3 | |
Fahrlässige Tötung | ** | 3 | |
Fahrlässige Körperverletzung | ** | 3 | |
* Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe ** Straftat nach StGB |
Quelle: www.verkehrsanwaelte.de / Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten.
Straßenbenutzung
Verstoß | Regelsatz (in Euro) | Punkte | Fahrverbot |
Straße verbotswidrig befahren (z. B. Sonderfahrstreifen für Taxen u. Busse) - mit Behinderung der Busse des Linienverkehrs |
15,-
|
||
Einbahnstraßenschild missachtet |
25,- |
|
|
Im verkehrsberuhigten Bereich Fußgänger behindert - mit Gefährdung - mit Unfall |
15,-
75,- |
1 |
|
vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt - mit Gefährdung - mit Sachbeschädigung |
10,-
25,- |
|
|
Gehweg, Grünanlagen oder Seitenstreifen befahren - mit Behinderung - mit Gefährdung |
10,-
20,- |
|
|
Kreisverkehr - mit Kfz in falscher Richtung befahren - Überfahren der Mittelinsel mit Gefährdung - gehalten - gehalten mit Behinderung - geparkt - geparkt mit Behinderung |
25,- 35,-
15,- 15,- 25,- |
|
|
Als Radfahrer das Rechtsfahrgebot missachtet - mit Behinderung - mit Gefährdung |
15,-
25,- |
Quelle: www.verkehrsanwaelte.de / Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten.
Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
Verstoß | Regelsatz (in Euro) | Punkte | Fahrverbot |
Abbiegen ohne ordnungsgemäßes Einordnen oder Abbiegen ohne Beachtung des nachfolgenden Verkehrs - mit Gefährdung - mt Sachbeschädigung |
10,-
35,- |
||
Abbiegen ohne entgegenkommendes Fahrzeug durchzulassen - mit Gefährdung - mt Sachbeschädigung |
20,-
85,- |
1 |
|
Beim Abbiegen in ein Grundstück oder Wenden oder Rückwärtsfahren - mit Gefährdung - mt Sachbeschädigung |
100,- |
1 |
|
Einfahren in eine Kreuzung oder Einmündung trotz stockenden Verkehrs - mit Behinderung |
|
|
|
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen - mit Gefährdung - mt Sachbeschädigung |
10,-
85,- |
1 |
|
In einem Tunnel gewendet |
60,- |
1 |
|
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten - dabei Kfz gefährdet - dabei Fahrrad oder Fußgänger behindert - letztere gefährdet |
70,-
100,-
|
1
1
|
Quelle: www.verkehrsanwaelte.de / Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten.
Beleuchtung und Warnzeichen
Verstoß | Regelsatz (in Euro) | Punkte | Fahrverbot |
Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt oder trotz Gegenverkehr nicht abgeblendet - mit Gefährdung - mit Sachbeschädigung |
20,-
35,- |
||
Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren - mit Gefährdung - mit Sachbeschädigung |
10,-
35,-
|
|
|
Kein Abblendlicht am Tage trotz erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen - innerorts - außerorts |
60,- |
|
|
Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet - mit Sachbeschädigung |
20,-
|
|
|
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt - mit Gefährdung |
10,-
|
|
|
Missbrauch der Warnblinkanlage |
5,- |
|
|
Während des Abschleppens Warnblinklicht nicht eingeschaltet | 5,- | ||
Missbrauch von Hupe oder Lichthupe - mit Belästigung |
5,- 10,- |
||
Abblendlicht in einem Tunnel nicht benutzt - mit Gefährdung - mit Sachbeschädigung |
10,-
35,- |
Quelle: www.verkehrsanwaelte.de / Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten.