Dem Wetter angepasstes Fahren
Autofahrer sind immer auf ihre "Weitsicht" angewiesen

Anders als Jumbopiloten, die bei jedem Wetter durch Radar und weitere Hightech-Apparate weit in die Ferne "sehen" können, sind Autofahrer immer auf ihre "Weitsicht" angewiesen. Sie müssen auf Sicht fahren und im Zweifelsfalle auch anhalten können. Das bedeutet bei schlechtem Wetter, die Fahrweise den Sichtverhältnissen anzupassen.

Dabei müssen sie immer auch den Straßenzustand berücksichtigen. Bei einsetzendem Regen bilden die ersten Tropfen einen gefährlichen Schmierfilm mit dem Straßendreck. Besonders zur Erntezeit und im Herbst, wenn Landmaschinen und herab fallendes Laub die Straßen zusätzlich verunreinigen, kann sich schnell eine eben noch vermeintlich gut befahrbare Straße in eine Rutschbahn verwandeln. Daher muss die Geschwindigkeit bei Nässe deutlich vermindert werden. An besonders gefährdeten Strecken regeln Tempolimits für Nässe die Geschwindigkeit des Verkehrs herunter. Wer dann beispielsweise auf einer Landstraße weiter Tempo 100 km/h fährt, obwohl bei Nässe nur 80 km/h erlaubt sind, riskiert bei einem Unfall eine Teilschuld.

Im Winter werden selbst solche Tempolimits durch die weißen Fakten aufgehoben. Denn: Auf Schnee und Eis wird man auch auf einer freien Landstraße keine 80 km/h fahren, wenn auf der Fahrbahn eine geschlossene Schneedecke liegt. Wobei die richtig schwierigen Straßenverhältnisse in den Übergangszeiten auftreten. So liegt die größte Gefahr im Herbst beim Übergang in den Winter in überfrierender Nässe, die besonders tückisch sein kann. Auf Brücken und in Senken, aber auch in Waldgebieten und generell in ländlichen Gegenden und vor allem nachts kann urplötzlich die Fahrbahn zufrieren. Beobachten Sie daher das Außenthermometer Ihres Autos, rechnen Sie immer mit überfrierender Nässe und passen Sie Ihre Geschwindigkeit den Witterungsverhältnissen an. Weitere Infos zum Fahren bei Schnee und Eis finden Sie in unserem Winterratgeber im Download-Bereich.

Große Vorsicht gilt bei Nebel. In § 3 der StVO gibt es folgende Bestimmung zur Höchstgeschwindigkeit bei Nebel: Wenn die Sichtweite durch Nebel bedingt weniger als 50 Meter beträgt, dann darf die Geschwindigkeit maximal 50 km/h betragen. Und gemäß StVO, § 17, Absatz 3, dürfen Nebelschlussleuchten auch nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Wenn die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist, brennt im Armaturenbrett eine gelbe Leucht mit einem Lampensymbol. Wenn sich der Nebel verzogen hat, muss die Nebelschlussleuchte ausgeschaltet werden.