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Wer nur selten in einer Großstadt mit dem Auto unterwegs ist, kann sich schnell überfordert fühlen. Straßenbahnen und Busse, Radfahrer, Kinder und ältere Verkehrsteilnehmer erfordern eine spezielle Aufmerksamkeit.
Besonders Motorrad- oder Radfahrer werden schnell übersehen oder mit einem zu geringen Seitenabstand überholt. Geregelt ist ein Überholvorgang in §5 StVO. Im Absatz 4 heißt es:
"Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muss sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern."
Bei einem so genannten einspurigen Fahrzeug beträgt der seitliche Abstand mindestens 1,5 Meter. Im Gegensatz zu Autos, wo ein Meter als ausreichend anerkannt wird, ist bei Zweirädern ein höherer Seitenabstand erforderlich, weil mögliche Lenkfehler gravierender als beim Auto ausfallen können. Bei einem Zweirad kann ein Verreißen des Lenkers schneller zum Verlassen der Spur führen. Zumal ein zu eng überholendes Auto jeden Zweiradler auch erschrecken kann. Übrigens: Der Sicherheitsabstand beim Überholen eines Busses oder einer Straßenbahn beträgt 2 Meter, weil urplötzlich Fahrgäste die Straße passieren könnten.
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