Sicher Auto fahren
 
Sicher Auto fahren

Rechts vor links: Im Zweifelsfalle Blickkontakt

In engen Altstädten oder dörflichen Stadtrandlagen und Vororten gilt überwiegend "rechts vor links", ohne dass die Vorfahrt durch entsprechende Schilder geregelt wäre. Bei geübten Autofahrern ist diese Grundregel längst in Fleisch und Blut übergegangen. Aber Vorsicht: Nur weil jemand im Recht ist und einfach drauflos fährt, muss er trotzdem allgemeine Sorgfaltspflichten walten lassen und sich im Zweifelsfalle mit anderen Verkehrsteilnehmern verständigen.

§11 erfasst besondere Verkehrslagen. Im Absatz 3 steht:

"Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf der andere nur vertrauen, wenn er sich mit dem Verzichtenden verständigt hat.

Stellen Sie sich vor, Sie kommen an eine Kreuzung, dort kommt aus jeder Straße gleichzeitig ein Auto und jedes Fahrzeug will geradeaus weiterfahren. Hier müssen sich die Fahrer verständigen, weil sonst nie einer weiterfahren kann. Oder nehmen Sie den Fall, dass an einer besonders engen Stelle der Vorfahrtberechtigte seine Vorfahrt gar nicht wahrnehmen kann, weil ein anderes Fahrzeug die Fahrbahn blockiert. Hier müssen sich die Fahrer verständigen und der Vorfahrtberechtigte auf seine Vorfahrt verzichten.

In Städten sollte daher gegenseitige Rücksichtnahme und pragmatische Verständigung herrschen. Und für einen vorausschauenden Autofahrer gilt ohnehin, dass er seine Vorfahrt vorsichtig wahrnimmt und immer damit rechnet, dass ein unsicherer Verkehrsteilnehmer die Lage nicht überschaut oder falsch einschätzen könnte. Wer gedanklich bereits auf der Bremse steht und mit Fehlern anderer rechnet, kann Unfälle vermeiden.

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