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Eine notwendige Ergänzung zum vorausschauenden Fahren ist ein stets angemessener Sicherheitsabstand. Wer zu nah auf seinen Vordermann auffährt, kann noch so vorausschauend unterwegs sein - ohne einen der Geschwindigkeit angepassten Abstand bringt sich jeder Fahrer in Gefahr und begeht einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). In §4 steht eine schwammige Formulierung, die zunächst mehr verwirrt als aufklärt. Dort schreibt der Gesetzgeber:
"Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen."
In der Fahrschule, die bei den meisten Lesern schon eine Weile zurück liegt, wird seit jeher zur Berechnung des Abstands eine Faustformel gelehrt. Früher galt: "Abstand gleich halber Tacho!" Dies ist meistens eine sichere Berechnung, die aber an der richtigen Einschätzung der Entfernung scheitern kann.
Heute gilt deshalb: Innerhalb geschlossener Ortschaften, also bei Tempo 50 km/h, beträgt der Sicherheitsabstand die Strecke, die in einer Sekunde zurückgelegt wird. Das sind rund 15 Meter oder drei Fahrzeuglängen. Außerhalb geschlossener Ortschaften besagt diese Faustformel, dass man zum vorausfahrenden Fahrzeug zwei Sekunden Abstand halten soll. Zur Berechnung nimmt man eine markante Stelle wie einen Seitenpfosten, an dem der Vorausfahrende gerade vorbeifährt und zählt die Sekunden, bis das eigene Auto die Stelle passiert.
Für den richtigen Sicherheitsabstand müssen auch immer die Wetter- und Straßenverhältnisse und die Reaktionszeit berücksichtigt werden. Im Kapitel Bremsen wird dieses Thema daher wieder aufgegriffen.
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