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Der schriftliche Kaufvertrag enthält alle Angaben zum Fahrzeug und zum Vorbesitzer. Am besten benutzen Sie das Formular der deutsche internet versicherung ag oder benutzen einen Vordruck der Automobilclubs. Wenn sich nach dem Kauf eine Angabe des Verkäufers als falsch herausstellen sollte, können Sie dies mit dem Kaufvertrag nachweisen.
Ein professioneller Händler muss bei Gebrauchtfahrzeugen eine zweijährige Gewährleistung bieten. Das bedeutet, dass er bei einem Mangel, den das Fahrzeug nachweislich beim Kauf schon hatte, nachbessern muss. Bei einem privaten Verkäufer besteht zwar keine gesetzliche Gewährleistungspflicht. Gleichwohl ist auch ein privater Verkäufer in der Haftung, wenn er beim Verkauf einen Sachmangel verschwiegen hat, den er zum Zeitpunkt des Verkaufs wusste. Diese Haftung kann nur ausgeschlossen werden, wenn ein Auto ausdrücklich als "Bastlerfahrzeug" verkauft wird. Wichtig ist es daher, dass Sie die Anzeige des Verkäufers aufbewahren, um ihm eventuell später eine falsche Angabe nachweisen zu können.
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