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Bußgeldkatalog

Stand: 01.02.2009, Quelle: Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht

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Abstand
Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot
Ohne zwingenden Grund stark gebremst      
mit Gefährdung 20 Euro    
mit Sachbeschädigung 30 Euro    
Sicherheitsabstand unterschritten bei einem Tempo bis 80 km/h 25 Euro    
mit Gefährdung 30 Euro    
mit Sachbeschädigung 35 Euro    
Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als Tempo 80 - der Abstand in Metern nicht weniger als 1/4 des Tachowertes 35 Euro    
Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als Tempo 80 - der Abstand betrug weniger als 5/10 des Wertes "halber Tacho" 75 Euro 1  
weniger als 4/10 100 Euro 2  
weniger als 3/10
(Fahrverbot bei mehr als 100 km/h)
160 Euro 3 1 Monat
weniger als 2/10
(Fahrverbot bei mehr als 100 km/h)
240 Euro 4 2 Monate
weniger als 1/10
(Fahrverbot bei mehr als 100 km/h)
320 Euro 4 3 Monate
Bei mehr als Tempo 130 war der Abstand weniger als 5/10 des Wertes "halber Tacho" 100 Euro 2  
weniger als 4/10 180 Euro 3  
weniger als 3/10 240 Euro 4 1 Monat
weniger als 2/10 320 Euro 4 2 Monate
weniger als 1/10 400 Euro 4 3 Monate
Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Alkohol
Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze      
beim ersten Mal 500 Euro 4 1 Monat
beim zweiten Mal 1000 Euro 4 3 Monate
beim dritten Mal 1500 Euro 4 3 Monate
Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss1   7  
1 Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Autobahnen und Kraftfahrtstraßen
Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot
Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung (auch der Versuch ist strafbar) auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen¹   7 1 Monat
desgleichen in Ein- und Ausfahrten 50 Euro 4  
desgleichen auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen 130 Euro 4  
desgleichen auf der durchgehenden Fahrbahn 150 Euro 4 1 Monat
Wenden im Tunnel 40 Euro 1  
Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen benutzt 50 Euro 2  
Abschleppen eines liegengebliebenen Fahrzeugs über die nächstliegende Ausfahrt hinaus oder beim Abschleppen auf die Autobahn eingefahren 20 Euro    
Nicht möglichst weit rechts gefahren, obwohl dies möglich gewesen wäre, mit Gefährdung 80 Euro 1  
Benutzung mit einem bauartbedingt nicht zulässigen Fahrzeug (Höchstgeschwindigkeit unter 60 km/h oder Höchstabmessungen zusammen mit der Ladung überschritten) 20 Euro    
Unzulässiges Halten 30 Euro    
Unzulässiges Parken 40 Euro 2  
Ein- oder Ausfahren an unzulässigen Stellen 25 Euro    
mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 50 Euro 3  
mit Sachbeschädigung1 60 Euro 3 1 Monat
Bei stockendem Verkehr keine Mittelgasse für Polizei und Rettungsfahrzeuge gebildet 20 Euro    
Beim Einfahren Vorfahrt des fließenden Verkehrs nicht beachtet 50 Euro 3  
1 Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Beleuchtung und Warnzeichen
Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot
Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt 10 Euro    
mit Gefährdung 15 Euro    
mit Sachbeschädigung 35 Euro    
Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren 10 Euro    
mit Gefährdung 15 Euro    
mit Sachbeschädigung 35 Euro    
Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schnellfall, Regen      
innerorts 25 Euro    
außerorts 40 Euro 3  
Ohne Abblendlicht im Tunnel fahren 10 Euro    
Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet 20 Euro    
mit Sachbeschädigung 35 Euro    
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt 10 Euro    
Missbrauch der Warnblinkanlage 5 Euro    
Missbrauch von Hupe und Lichthupe 10 Euro    
mit Belästigung 20 Euro    
Einsatz unerlaubter Schallzeichen 10 Euro    
Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Drogen
Wer sich nach Einnahme (unabhängig von der Menge) bestimmter Drogen ans Steuer setzt, kann wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden. Geldbußen bis zu 1500 Euro oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten drohen, wenn man sich unter Einfluss von Cannabis, Ecstasy, Kokain, Morphin oder Heroin ans Steuer setzt. Dabei zählt allein der Nachweis des Drogenkonsums.
Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr      
beim ersten Mal 500 Euro 4 1 Monat
beim zweiten Mal 1.000 Euro 4 3 Monate
ab dem dritten Mal 1.500 Euro 4 3 Monate
Straßenverkehrsgefährdung unter Drogeneinfluss1   7  
1 Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Geschwindigkeit
außerhalb geschlossener Ortschaften
andere als in § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe A oder B StVO genannte Fahrzeuge (im Wesentlichen PKW)
Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot
Überschreiten der zulässigen/festgesetzten Höchstgeschwindigkeit mit PKW:      
bis 10 km/h 10 Euro    
11 bis 15 km/h 20 Euro    
16 bis 20 km/h 30 Euro    
21 bis 25 km/h 70 Euro 1  
26 bis 30 km/h 80 Euro 3  
31 bis 40 km/h 120 Euro 3  
41 bis 50 km/h 160 Euro 3 1 Monat
51 bis 60 km/h 240 Euro 4 1 Monat
61 bis 70 km/h 440 Euro 4 2 Monate
über 70 km/h 600 Euro 4 3 Monate
Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.

innerhalb geschlossener Ortschaften
andere als in § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe A oder B StVO genannte Fahrzeuge (im Wesentlichen PKW)
Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot
Überschreiten der zulässigen/festgesetzten Höchstgeschwindigkeit mit PKW:      
bis 10 km/h 15 Euro    
11 bis 15 km/h 25 Euro    
16 bis 20 km/h 35 Euro    
21 bis 25 km/h 80 Euro 1  
26 bis 30 km/h 100 Euro 3  
31 bis 40 km/h 160 Euro 3 1 Monat
41 bis 50 km/h 200 Euro 4 1 Monat
51 bis 60 km/h 280 Euro 4 2 Monate
61 bis 70 km/h 480 Euro 4 3 Monate
über 70 km/h 680 Euro 4 3 Monate
Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.

Allgemein
andere als in § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe A oder B StVO genannte Fahrzeuge (im Wesentlichen PKW)
Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot
Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten, sofern nicht mehr als 10 km/h zu schnell (PKW): 15 Euro    
Nichtangepasstes Tempo trotz angekündigter Gefahrenstelle an unübersichtlichen Stellen, Bahnübergängen, Kreuzungen, Einmündungen und bei schlechten Sichtverhältnissen 50 Euro 3  
desgleichen mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 60 Euro 3  
desgleichen mit Sachbeschädigung 75 Euro 3  
Nicht angepasstes Tempo in anderen Fällen 35 Euro    
Kinder, Hilfsbedürftige und Ältere gefährdet durch zu hohes Tempo, mangelnde Bremsbereitschaft oder ungenügenden Seitenabstand 120 Euro 3  
Ohne triftigen Grund so langsam gefahren, dass der reibungslose Verkehrsfluss behindert wurde 40 Euro    
Illegale Kraftfahrzeugrennen      
als Teilnehmer 400 Euro 4 1 Monat
als Veranstalter 500 Euro 4  
Radarwarn- oder Laserstörgerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt1 75 Euro 4  
1 zusätzlich Beschlagnahme und Vernichtung des Gerätes möglich.

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Halten und Parken
Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot
Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist 10 Euro    
mit Behinderung 15 Euro    
Parken an genannten Stellen oder auf Rad- und Gehwegen 15 Euro    
mit Behinderung 25 Euro    
länger als eine Stunde 25 Euro    
länger als eine Stunde und zusätzlich mit Behinderung 35 Euro    
Parken an Engstellen und dadurch Behinderung von Rettungsfahrzeugen 40 Euro 1  
Halten vor oder in Feuerwehrzufahrten 10 Euro    
Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten 35 Euro    
mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen 50 Euro 1  
Halten in zweiter Reihen 15 Euro    
mit Behinderung 20 Euro    
Parken in zweiter Reihe 20 Euro    
mit Behinderung 25 Euro    
länger 15 Minuten 30 Euro    
zusätzlich mit Behinderung 35 Euro    
Parken auf Sperrflächen 25 Euro    
Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen 10 Euro    
mit Behinderung 15 Euro    
länger als 3 Stunden 20 Euro    
zusätzlich mit Behinderung 30 Euro    
Parken im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Haltestellen und Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln und soweit es durch Verkehrszeichen verboten ist 10 Euro    
mit Behinderung 15 Euro    
länger als 3 Stunden 20 Euro    
zusätzlich mit Behinderung 30 Euro    
Parken an abgelaufener Parkuhr ohne Parkschein oder ohne Parkscheibe      
bis zu 30 Minuten 5 Euro    
bis zu 1 Stunde 10 Euro    
bis zu 2 Stunden 15 Euro    
bis zu 3 Stunden 20 Euro    
über 3 Stunden 25 Euro    
Parken an Schwerbehinderten-Parkplatz 35 Euro    
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10 Euro    
Parklücke einem Berechtigtem weggenommen 10 Euro    
Parken in Fußgängerbereichen 30 Euro    
mit Behinderung 35 Euro    
länger als 3 Stunden 35 Euro    
Parken oder Abstellen eines Fahrzeuges mit Versperren des Abfahrtsweges eines anderen 20 Euro    
Beim Ein- oder Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet 10 Euro    
mit Sachbeschädigung 25 Euro    
Fahrzeug verlassen ohne Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen oder Verkehrsstörungen 15 Euro    
mit Sachbeschädigung 25 Euro    
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt halten 20 Euro    
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt parken 25 Euro    
Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Papiere, HU und Technik
Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot
Meldepflichtige Änderungen (neue Anschrift, Halterwechsel, Abmeldung, Stilllegung, Inbetriebnahme, Erwerb, Einfuhr) der Zulassungsstelle nicht mitgeteilt 15 Euro    
HU überzogen (PKW etc.) im folgenden Zeitraum:      
von 2 bis zu 4 Monaten 15 Euro    
von 4 bis zu 8 Monaten 25 Euro    
über 8 Monate 40 Euro 2  
HU überzogen (PKW etc.) im folgenden Zeitraum:      
zwischen 2 und 8 Monaten 15 Euro    
über 8 Monate 40 Euro 1  
mit unzulässiger Mischbereifung gefahren 15 Euro    
als Halter die Fahrt angeordnet oder zugelassen 30 Euro    
mit Reifen ohne Mindestprofiltiefe von 1,6 mm (EU-Norm seit 01.01.1992) gefahren 50 Euro 3  
als Halter die Fahrt angeordnet oder zugelassen 75 Euro 3  
verkehrsunsicheres Fahrzeug betrieben 80 Euro 3  
als Halter den Betrieb angeordnet oder zugelassen 135 Euro 3  
Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis 50 Euro 3  
Fahrzeug mit defektem Auspuff betrieben 20 Euro    
Fahrzeug betrieben und dabei gegen Vorschriften über Lichter und Leuchten verstoßen 15 Euro    
Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme eines Pkw bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes      
um mehr als 20% 50 Euro 3  
um mehr als 25% 75 Euro 3  
um mehr als 30% 125 Euro 3  
ab Mitte 2006: Fahrzeug mit Reifen betrieben, die nicht den Wetterverhältnissen angepasst sind (Winterreifen) 20 Euro    
zusätzlich mit Behinderung 40 Euro 1  
Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Polizei
Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot
Führerschein/Fahrzeugschein nicht mitgeführt oder ausgehändigt 10 Euro    
Warndreieck und Verbandskasten nicht mitgeführt bzw. vorgezeigt 15 Euro    
Verkehrsregelnde Weisungen oder Anweisung zur Durchführung einer Verkehrskontrolle der Polizei nicht befolgt 20 Euro    
Einem Einsatz-Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nicht freie Bahn geschaffen 20 Euro    
Haltegebot der Polizei nicht befolgt 50 Euro 3  
Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Sicherheit
Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot
Fahren ohne Sicherheitsgurt (Neu: auch in Reisebussen!) 30 Euro    
1 Kind nicht nach Vorschrift gesichert (zum Beispiel mit Gurt, aber ohne Kindersitz) 30 Euro    
mehrere Kinder 35 Euro    
1 Kind ohne jede Sicherung 40 Euro 1  
mehrere Kinder 50 Euro 1  
Schutzhelmpflicht nicht beachtet 15 Euro    
Vor der Fahrt Scheiben nicht ausreichend vom Eis befreit oder freie Sicht anderweitig mehr als zulässig eingeschränkt 10 Euro    
Fahren mit beeinträchtigtem Gehör (zu laute Musik) 10 Euro    
Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons ohne Freisprecheinrichtung:      
als Kraftfahrer bei laufendem Motor 40 Euro 1  
als Radfahrer 25 Euro    
Die Ausrüstung des Fahrzeugs ist nicht an die Wetterverhältnisse angepasst (Winterreifen, Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage) 20 Euro    
mit Verkehrsbehinderung 40 Euro 1  
Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Straßenbenutzung
Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot
Straße verbotswidrig befahren (Sonderfahrstreifen für Taxen und Busse des Linienverkehrs oder andere Verkehrsverbote) 15 Euro    
mit Behinderung der Busse des Linienverkehrs 35 Euro    
Einbahnstraßenschild missachtet 20 Euro    
Im verkehrsberuhigtem Bereich Fußgänger behindert 15 Euro    
mit Gefährdung 40 Euro 1  
Im Fußgängerbereich bei nichtzugelassenem Fahrzeugverkehr Fußgänger gefährdet 50 Euro 1  
vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt 10 Euro    
mit Gefährdung 15 Euro    
mit Sachbeschädigung 25 Euro    
Gehweg, Grünanlagen oder Seitenstreifen befahren 5 Euro    
mit Behinderung 10 Euro    
mit Gefährdung 20 Euro    
Gegen das Rechtsfahrverbot verstoßen      
Fahren trotz Fahrverbotes wegen Smog-Alarm oder einer anderen öffentlich bekannt gemachten Anordnung 40 Euro 1  
Befahren des Kreisverkehrs in falscher Richtung (Kfz) 20 Euro    
Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Überholen
Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot
Überholen trotz Verbot 40 Euro 1  
Innerorts rechts überholt 30 Euro    
mit Sachbeschädigung 35 Euro    
Außerorts rechts überholt 50 Euro 3  
Überholen, ohne wesentlich schneller zu sein 30 Euro 1  
Überholen mit zu wenig Seitenabstand 30 Euro 1  
Nach dem Überholen nicht schnell wieder eingeordnet 10 Euro    
Beim Überholtwerden das Tempo erhöht 30 Euro    
Als langsames Fahrzeug anderen das Überholen nicht ermöglicht 10 Euro    
Überholen, obwohl der Überholte blinkte, um sich einzuordnen 25 Euro    
Überholen bei unklarer Verkehrslage 50 Euro 3  
Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot 75 Euro 4  
Überholen bei unklarer Verkehrslage, dazu noch Gefährdung oder Sachbeschädigung¹ 125 Euro 4 1 Monat
Zum Überholen ausgeschert und Nachfolgende gefährdet 40 Euro 2  
Überholen am Fußgängerüberweg oder dort das Vorrecht der Fußgänger missachtet 50 Euro 4  
1 Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Umweltschutz und Sauberkeit
Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot
Unnötige Lärm- und Abgasbelästigung 10 Euro    
Unnützes Hin- und Herfahren innerorts 20 Euro    
Straße beschmutzt oder mit einer Flüssigkeit benetzt und trotz möglicher Gefährdung den Zustand nicht beseitigt oder kenntlich gemacht 10 Euro    
Durch mangelnde Umsicht andere Verkehrsteilnehmer beschmutzt 10 Euro    
Gegenstand auf der Sraße liegengelassen trotz möglicher Gefährdung 40 Euro 1  
Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Unfall
Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot
Liegengebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert und als Hindernis kenntlich gemacht 40 Euro 2  
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei Bagatellen nicht sofort beiseite gefahren 30 Euro    
mit Sachbeschädigung 35 Euro    
Unfallspuren beseitigt vor den notwendigen polizeilichen Feststellungen 30 Euro    
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB   7  
Unterlassene  Hilfestellungen   5  
Fahrlässige Tötung1   5  
Fahrlässige Körperverletzung1   5  
1 Straftat nach StGB

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Vorfahrt
Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot
An eine Vorfahrtsstraße zu schnell herangefahren 10 Euro    
Vorfahrt nicht beachtet mit Behinderung 25 Euro    
Vorfahrt oder Stoppschild nicht beachtet mit Gefährdung1 50 Euro 3 1 Monat
An beschilderten Engstellen Entgegenkommenden Vorrang nicht gewährt 5 Euro    
An der Haltelinie nicht gehalten 10 Euro    
mit Gefährdung 50 Euro 3  
Rotlicht missachtet 90 Euro 3  
mit Gefährdung1 200 Euro 4 1 Monat
mit Sachbeschädigung1 240 Euro 4 1 Monat
Rotlicht missachtet bei Rotphase länger als 1 Sekunde1 200 Euro 4 1 Monat
mit Gefährdung1 320 Euro 4 1 Monat
mit Sachbeschädigung1 360 Euro 4 1 Monat
1 Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Wenden, Rückwärtsfahren oder Abbiegen
Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot
Abbiegen ohne ordnungsgemäßes Einordnen oder Abbiegen ohne Entgegenkommende durchzulassen 10 Euro    
mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 30 Euro    
mit Sachbeschädigung 35 Euro    
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet 50 Euro 2  
Einfahren in eine Kreuzung oder Einmündung trotz stockenden Verkehrs mit Behinderung 20 Euro    
Abbiegen, ohne Fahrzeug durchzulassen, oder ohne Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen mit Gefährdung 40 Euro 2  
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen mit Gefährdung 40 Euro 2  
Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.

Alle Angaben in diesem Bußgeldkatalog sind ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zur Nutzung des Bußgeldkataloges.
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